Fachanwalt für Strafrecht
Ich bin als Rechtsanwalt seit 1997 tätig. Bereits während des Studiums und während der Referendarzeit lagen mein Interesse und mein Schwerpunkt im Strafrecht. Die Tätigkeit als Strafverteidiger ist für mich daher nicht nur ein Beruf, sondern meine Berufung.
Ich bin seit meinem Berufsstart im Strafrecht tätig und konnte bereits in den ersten Berufsjahren in einer Vielzahl von Fällen verteidigen. Insoweit wurde mir nach erfolgreicher Absolvierung des Fachanwaltslehrganges von der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt im Juni 2001 der Fachanwaltstitel für Strafrecht verliehen.
Ich verteidige Sie auf allen Gebieten des Strafrechtes, insbesondere in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, Kapitaldelikten, Jugendstrafsachen oder Betäubungs-mittelstrafsachen.
Sollten Sie Opfer einer Straftat werden, vertrete ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Rahmen des Nebenklageverfahrens und bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
Einen besonderen Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren).
Aufgrund der besonderen und erheblichen Berufserfahrung auf diesem Gebiet und nach Absolvierung des entsprechenden Fachlehrganges wurde mir von der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt darüber hinaus im Juli 2006 der Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht verliehen.
Meine Spezialisierung gereicht zu Ihrem Vorteil.
Ferner habe ich Berufserfahrung bei der Verteidigung in Disziplinarverfahren, welche bei strafrechtlichen Verstößen von Beamten, Polizisten und Soldaten regelmäßig gleichzeitig eingeleitet werden.
Frau Rechtsanwältin Gresch unterstützt mich als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit ihrem Spezialwissen in Strafverfahren mit arbeitsrechtlichem Bezug.
Mein Anliegen ist es, Ihnen durch fachübergreifende Kompetenz und Spezialwissen eine optimale Verteidigung zu gewährleisten.